• 2h Service- Wir sind innnerhalb von zwei Stunden bei Ihnen vor Ort

Beim Haftpflichtschaden sind wir direkt vor Ort

Ihr KFZ-Gutachter in Berlin prüft Ihren Haftpflichtschaden

In Berlin und Umgebung erstelle ich Ihnen als erfahrener Kfz Meister und Sachverständiger jederzeit ein stichhaltiges und Umfangreiches Gutachten.

Das steht Ihnen zu:
  • Sachverständigerkosten
  • Reparaturkosten
  • Bergungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Anwaltshonorar
  • Mietwagen
  • Zulassungskosten
  • Merkantiler Minderwert
  • Wiederbeschaffungskosten
  • Sonstiges

Egal wo – in Berlin stehen wir Ihnen als Sachverständiger bei

Denn wir sind Ihre vertrauensvollen Partner in dieser anstrengenden Situation. Um die nötigen Beweise im Falle des Haftpflichtschadens für die gegnerische Versicherung zu haben, und die geforderten Gutachten einreichen zu können, stehen wir Ihnen zur Seite. Sie können uns anrufen – direkt vom Unfallort aus, aber wir kommen auch zu Ihnen an den Arbeitsplatz oder zu Ihnen nach Hause. Wir sind in vielen Teilen Berlins tätig und können schnell für Ihre Haftpflichtversicherung die erforderlichen Gutachten erstellen.

Dabei müssen Sie nicht in Vorleistung gehen, denn wenn Sie der Geschädigte sind, können wir den Vorgang direkt mit der Haftpflichtversicherung für Sie abwickeln. Gern können Sie uns kontaktieren, wir sind stets unter den untenstehenden Telefonnummern für Sie erreichbar.

Unfallaufnahme, Kaskoschaden oder Totalschaden? Auch hier sind wir Ihr Ansprechpartner. Ebenso können wir Ihnen auch beim Gebrauchtwagenkauf eine Kaufberatung geben, oder den Restwert Ihres alten Fahrzeugs bestimmen. Denn wir sind Ihr kompetenter Partner in Berlin!

IHRE KFZ-GUTACHTER IN BERLIN BEGUTACHTEN IHREN

KFZ-Kaskoschaden

In Berlin und Umgebung erstellen wir Ihnen als erfahrene Kfz-Meister und Sachverständige jederzeit ein stichhaltiges und umfangreiches Gutachten, welches Sie Ihrer Kaskoversicherung übermitteln können.

Ein Kfz- Kaskoschaden wird nicht dem Kfz- Haftpflichtschaden gleichgestellt. Hierbei gelten alleine die AKB`s (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung), diese können Sie Ihrem Versicherungsvertrag entnehmen.

Als Gutachter für Ihren Kaskoschaden können wir in ganz Berlin tätig sein. Gern kommen wir zu Ihnen nach Hause, an den Arbeitsplatz oder sogar an die Unfallstelle. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns unter 0151- 22860386 auf. Natürlich können Sie auch gern im Büro unter der kostenfreien Nummer 0800- 0336033 anrufen und einen Termin vereinbaren.

Pünktlichkeit und eine schnelle Abwicklung des Kaskoschadens sind uns wichtig. Gern können wir Sie auch beim Gebrauchtwagenkauf unterstützen und das Auto vorher begutachten. Natürlich geben wir Ihnen dann eine Kaufempfehlung (ja / nein) ab.

  • Ersatzteilkosten
    In der Regel wird ein Abzug auf das Alter und Zustand des zu erneuernden Ersatzteiles in betracht gezogen. Auch Aufschläge auf den UVP sind nicht gestattet.
  • Sachverständigenhonorar zur Feststellung des Kaskoschadens
    Die Honorarrechnung wird in der Regel nicht von der Versicherung übernommen. Es sei denn die Versicherung gibt jenes Gutachten in Auftrag.
  • Rest- und Altteile
    Wenn für ausgetauschte Altteile ein Veräußerungswert erzielt wird, wird dieser in Abzug gebracht.
  • Mietwagen
    Werden in der Regel nicht anerkannt
  • Zulassungskosten
    Werden von der Versicherung nicht übernommen
  • Reparaturweg und Frachtkosten
    Werden nur einmalig verrechnet