Infos von A-Z

Damit Sie im Schadensfall schnell im Bilde sind, finden Sie auf dieser Seite eine Reihe von Informationen zu unserem Tätigkeitsbereich. Sollten Sie ergänzende Fragen haben, melden Sie sich doch einfach bei uns.

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Bei einem unverschuldetem Kfz- Unfall der über eine Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert wird, können folgende Kosten geltend gemacht werden.

  • Sachverständigerkosten
  • Reparaturkosten
  • Bergungskosten
  • Schmerzensgeld
  • Anwaltshonorar
  • Mietwagen
  • Zulassungskosten
  • Merkantiler Minderwert
  • Wiederbeschaffungskosten
Ein Kfz- Kaskoschaden wird nicht dem Kfz- Haftpflichtschaden gleichgestellt. Hierbei gelten alleine die AKB`s (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) diese können sie ihrem Versicherungsvertrag entnehmen.
  • Ersatzteilkosten: In der Regel wird ein Abzug auf das Alter und Zustand des zu erneuernden Ersatzteiles in betracht gezogen. Auch Aufschläge auf den UVP sind nicht gestattet.
  • Rest- und Altteile Wenn für ausgetauschte Altteile ein Veräußerungswert erzielt wird, wird dieser in Abzug gebracht.
  • Reparaturweg
  • Frachtkosten Werden nur einmalig verrechnet
  • Mietwagen Werden in der Regel nicht anerkannt
  • Sachverständigenhonorar Die Honorarrechnung wird in der Regel nicht von der Versicherung übernommen. Es sei denn die Versicherung gibt jenes Gutachten in Auftrag.
  • Zulassungskosten Wird von der Versicherung nicht übernommen
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden dabei sollten sie folgendes beachten.
Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur
 Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung des Unfallgegners ohne Ihre Zustimmung bereits einen Sachverständigen beauftragt hat. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind gegenüber der Versicherung erstattungspflichtig auch mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden bis 800€.
Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet ihnen die zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang.
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch 
ein Gutachten belegt werden. Ohne Einschaltung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung.
  • Die Beweissicherung wird in vielen Fällen auch dann
benötigt, wenn es Streit über den Schadenhergang oder über die Reparaturdurchführung gibt.
  • Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis
eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
(siehe Urteil des BGH vom 06.04.1993, AZ VI ZR 181/92)
  • Durch das Gutachten wird die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt.
  • Dadurch errechnet sich die Nutzungsausfallentschädigung / Ersatzfahrzeug-Mietwagen.

Bei Fragen hierüber informieren wir Sie gerne in einem persönlichem Gespräch.

Immer mehr Kraftfahrzeuge werden derzeit auf Autogas umgerüstet. Dem ist nichts entgegenzustellen, wenn man dabei diverse Kriterien und Regeln beachtet. Es beginnt mit der Aufklärung des Kunden, wie man mit Autogas um zu gehen hat.
Leider gibt es auch unter den Umrüstern Anbieter, die ungeeignete Gas Anlagen in Fahrzeuge verbauen, die teilweise technisch nicht in der Lage sind den Motor mit dem richtigem Gemisch zu versorgen.
Unser Fachpersonal kann auf eine 2 Jährige Werkstattleitung in einem Spezialbetrieb für Autogasumrüstungen zurückblicken. Somit sind wir in der Lage bei einem z.B. Motorschaden durch eine Gasanlage ein stichhaltiges Gutachten zu erstellen. Auch R 115 oder § 19 ist hier zu erwähnen.
Bei einem Motorschaden ist darauf zu achten, dass eine genaue und sehr sorgfältige Beweissicherung stattfindet.
Nicht nur der optische Schaden ist relevant, um festzustellen welche Ursache der Auslöser war, auch Qualität von Motoröl, Frostschutz, und Materialien sind zu berücksichtigen.
Sie benötigen ein Wertgutachten über ihr Fahrzeug um den Wert bei der Versicherung realistisch anzugeben.
Sie besitzen einen Oldtimer den man preislich erfassen muss.
Wird ein Firmenfahrzeug in den Privatbesitz übernommen, verlangt das Finanzamt einen Nachweis über den Fahrzeugwert. Als Nachweis dient das Wertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen.
Bei Erbschaft Angelegenheiten ist es ebenfalls in vielen Fällen erforderlich, den Wert eines Fahrzeuges nachzuweisen.
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Ist der Gebrauchte wirklich im Top-Zustand? Kann man dem Verkäufer trauen? Stimmen die Kilometer? Hatte das Fahrzeug einen Unfall? Wurde es lackiert? Wie ist der Wartungszustand.

Ohne Erfahrung erlebt man heute manchmal eine böse Überraschungen. Ich helfe ihnen das richtige Fahrzeug für Sie zu finden. Ich prüfe das Fahrzeug vor Ort in dem ich den Kfz-Händler oder den Privatmann persönlich aufsuche. Einen mehrseitigen Report mit einer Kaufempfehlung ja/nein füge ich hinzu. Somit sind Sie immer auf der sicheren Seite.

Wer einen Wohnwagen oder ein Reisemobil besitzt, kennt die Problematik, den richtigen Reparaturweg in Abrechnung zu bringen. Bei uns haben Sie nicht nur ein stichhaltiges Gutachten zu erwarten, auch beraten wir Sie über die rechtlichen Grundlagen in ihrem speziellen Fall.

Eine Reparatur kann im Kaskoschaden der richtige Weg sein, aber im Haftpflichtschaden ist meistens eine Erneuerung des Teiles zu erwarten. Oft kann auch eine Wertminderung zugunsten des Geschädigten berücksichtigt werden.

Somit sollte man eine Schadensregulierung bzw. Reparatur niemals ohne das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen durchführen lassen. Gern erstellen wir als KFZ Sachverständiger Team für Berlin jederzeit unabhängige und ausführliche Gutachten, Unfallgutachten und KFZ-Wertgutachten.

Gern können Sie mit uns einen Termin abstimmen, da wir auch als KFZ Gutachter für Tempelhof, KFZ Gutachter für Spandau, KFZ Gutachter für Zehlendorf oder KFZ Gutachter für Charlottenburg tätig sind. Als KFZ Sachverständiger für Berlin müssen Sie nicht in Vorkasse gehen, da im Falle eines Unfallgutachtens direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet wird.

Ihr KFZ – Sachverständiger Team Berlin kann für Sie tätig werden:
  • bei Ihrer Werkstatt in Berlin
  • am Unfallort in Berlin
  • an Ihrer Arbeitsstelle in Berlin
  • bei Ihnen daheim in Berlin
  • oder Sie können direkt im Büro des KFZ Sachverständiger – Teams Berlin vorbeikommen. Egal in welchem Bezirk Ihr Auto steht, wir kommen vorbei und erstellen das Gutachten. Schnell und zuverlässig können Sie auch mit uns einen Termin vereinbaren, dazu können Sie einfach im Büro des Sachverständiger – Teams Berlin anrufen, unter: 030- 97882007.
  • Oder Sie schreiben uns eine Email an info@svkfzberlin.de. Wir freuen uns, für Sie als Sachverständiger – Team Berlin tätig sein zu dürfen.

In unserer Aufgabe sehen wir, dem Kfz-Sachverständigen oder ähnlichen Gewerken (Kfz-Meister / Mechaniker) die Sach und Prüfkentnisse einer Autogasanlage zu vermitteln. Der Bereich zieht sich über den korrekten Einbau einer Gasanlage bis zur Funktionsprüfung und Fehlersuche hin.

Die Genehmigungspflicht nach ECE Nr. 67.01 einer Gasanlage ist ebenso wichtig wie ein stichhaltiges Gutachten. Auf diverse Motorschäden durch die Autogasanlagen wird explizit eingegangen.

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Wichtige Info: So agieren die Versicherungen teilweise wirklich: