Infos von A-Z
Damit Sie im Schadensfall schnell im Bilde sind, finden Sie auf dieser Seite eine Reihe von Informationen zu unserem Tätigkeitsbereich. Sollten Sie ergänzende Fragen haben, melden Sie sich doch einfach bei uns.
Bei einem unverschuldetem Kfz- Unfall der über eine Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert wird, können folgende Kosten geltend gemacht werden.
- Sachverständigerkosten
- Reparaturkosten
- Bergungskosten
- Schmerzensgeld
- Anwaltshonorar
- Mietwagen
- Zulassungskosten
- Merkantiler Minderwert
- Wiederbeschaffungskosten
- Ersatzteilkosten: In der Regel wird ein Abzug auf das Alter und Zustand des zu erneuernden Ersatzteiles in betracht gezogen. Auch Aufschläge auf den UVP sind nicht gestattet.
- Rest- und Altteile Wenn für ausgetauschte Altteile ein Veräußerungswert erzielt wird, wird dieser in Abzug gebracht.
- Reparaturweg
- Frachtkosten Werden nur einmalig verrechnet
- Mietwagen Werden in der Regel nicht anerkannt
- Sachverständigenhonorar Die Honorarrechnung wird in der Regel nicht von der Versicherung übernommen. Es sei denn die Versicherung gibt jenes Gutachten in Auftrag.
- Zulassungskosten Wird von der Versicherung nicht übernommen
- Die Beweissicherung wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit über den Schadenhergang oder über die Reparaturdurchführung gibt.
- Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). (siehe Urteil des BGH vom 06.04.1993, AZ VI ZR 181/92)
- Durch das Gutachten wird die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt.
- Dadurch errechnet sich die Nutzungsausfallentschädigung / Ersatzfahrzeug-Mietwagen.
Bei Fragen hierüber informieren wir Sie gerne in einem persönlichem Gespräch.
Ist der Gebrauchte wirklich im Top-Zustand? Kann man dem Verkäufer trauen? Stimmen die Kilometer? Hatte das Fahrzeug einen Unfall? Wurde es lackiert? Wie ist der Wartungszustand.
Ohne Erfahrung erlebt man heute manchmal eine böse Überraschungen. Ich helfe ihnen das richtige Fahrzeug für Sie zu finden. Ich prüfe das Fahrzeug vor Ort in dem ich den Kfz-Händler oder den Privatmann persönlich aufsuche. Einen mehrseitigen Report mit einer Kaufempfehlung ja/nein füge ich hinzu. Somit sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Wer einen Wohnwagen oder ein Reisemobil besitzt, kennt die Problematik, den richtigen Reparaturweg in Abrechnung zu bringen. Bei uns haben Sie nicht nur ein stichhaltiges Gutachten zu erwarten, auch beraten wir Sie über die rechtlichen Grundlagen in ihrem speziellen Fall.
Eine Reparatur kann im Kaskoschaden der richtige Weg sein, aber im Haftpflichtschaden ist meistens eine Erneuerung des Teiles zu erwarten. Oft kann auch eine Wertminderung zugunsten des Geschädigten berücksichtigt werden.
Somit sollte man eine Schadensregulierung bzw. Reparatur niemals ohne das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen durchführen lassen. Gern erstellen wir als KFZ Sachverständiger Team für Berlin jederzeit unabhängige und ausführliche Gutachten, Unfallgutachten und KFZ-Wertgutachten.
Gern können Sie mit uns einen Termin abstimmen, da wir auch als KFZ Gutachter für Tempelhof, KFZ Gutachter für Spandau, KFZ Gutachter für Zehlendorf oder KFZ Gutachter für Charlottenburg tätig sind. Als KFZ Sachverständiger für Berlin müssen Sie nicht in Vorkasse gehen, da im Falle eines Unfallgutachtens direkt mit Ihrer Versicherung abgerechnet wird.
- bei Ihrer Werkstatt in Berlin
- am Unfallort in Berlin
- an Ihrer Arbeitsstelle in Berlin
- bei Ihnen daheim in Berlin
- oder Sie können direkt im Büro des KFZ Sachverständiger – Teams Berlin vorbeikommen. Egal in welchem Bezirk Ihr Auto steht, wir kommen vorbei und erstellen das Gutachten. Schnell und zuverlässig können Sie auch mit uns einen Termin vereinbaren, dazu können Sie einfach im Büro des Sachverständiger – Teams Berlin anrufen, unter: 030- 97882007.
- Oder Sie schreiben uns eine Email an info@svkfzberlin.de. Wir freuen uns, für Sie als Sachverständiger – Team Berlin tätig sein zu dürfen.
In unserer Aufgabe sehen wir, dem Kfz-Sachverständigen oder ähnlichen Gewerken (Kfz-Meister / Mechaniker) die Sach und Prüfkentnisse einer Autogasanlage zu vermitteln. Der Bereich zieht sich über den korrekten Einbau einer Gasanlage bis zur Funktionsprüfung und Fehlersuche hin.
Die Genehmigungspflicht nach ECE Nr. 67.01 einer Gasanlage ist ebenso wichtig wie ein stichhaltiges Gutachten. Auf diverse Motorschäden durch die Autogasanlagen wird explizit eingegangen.